Rechtsprechung
VGH Bayern, 22.12.2014 - 2 CE 14.2000 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Beschwerde; einstweilige Anordnung; Baueinstellung; Rechtsschutzbedürfnis; Abstandsflächen; Rücksichtnahmegebot; Überschwemmung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Einhaltung eines Gebäudeabstands von 13 Metern
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 123 Abs 1; VwGO § 146 Abs 1
Beschwerde; einstweilige Anordnung; Baueinstellung; Rechtsschutzbedürfnis; Abstandsflächen; Rücksichtnahmegebot; Überschwemmung - rechtsportal.de
Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Einhaltung eines Gebäudeabstands von 13 Metern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04
Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände; …
Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2014 - 2 CE 14.2000
Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2004 - 4 C 1.04 - BauR 2005, 1138). - BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 25.03
Rechtsschutzinteresse; planmodifizierende Vereinbarung; Bettenreduzierung; …
Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2014 - 2 CE 14.2000
Es fehlt bei Anträgen, deren Erfolg die Rechtsstellung der Antragsteller nicht (mehr) verbessern würde (vgl. zur Klage BVerwGE 121, 1,3;… Happ a.a.O.). - VGH Bayern, 26.01.2012 - 2 CE 11.2767
Beschwerde; einstweilige Anordnung; Baueinstellung; Rechtsschutzbedürfnis; Rohbau
Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2014 - 2 CE 14.2000
Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Nachbarantrag auf vorläufigen Rechtsschutz entfällt mit der Fertigstellung des Rohbaus dann, wenn der Nachbar nur eine Beeinträchtigung durch das Gebäude als solches, etwa weil es Abstandsflächen nicht einhält, vorläufig abwehren will (vgl. BayVGH, B.v. 26.01.2012 - 2 CE 11.2767 - juris).
- VG Bayreuth, 18.06.2015 - B 2 K 14.649
Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten; Abstandsflächen; gebäudegleiche …
Diesbezüglich wird ausdrücklich auf die Ausführungen der Beschlüsse der Kammer vom 20.08.2014 (Az. B 2 E 14.478) sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 22.12.2014 (Az. 2 CE 14.2000) Bezug genommen, § 117 Abs. 5 VwGO entsprechend.Insoweit wird ausdrücklich auf die Ausführungen der Beschlüsse der Kammer vom 20.08.2014 (Az. B 2 E 14.478) sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 22.12.2014 (Az. 2 CE 14.2000) Bezug genommen, § 117 Abs. 5 VwGO entsprechend.
Auch insoweit wird zunächst ausdrücklich auf die Ausführungen der Beschlüsse der Kammer vom 20.08.2014 (Az. B 2 E 14.478) sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 22.12.2014 (Az. 2 CE 14.2000) Bezug genommen, § 117 Abs. 5 VwGO entsprechend.
- VG München, 25.05.2016 - M 9 SN 16.179
Vereinbarkeit einer Garage mit dem Gebot der Rücksichtnahme
d) Der Vortrag zur - von vorn herein nicht ersichtlichen - Beeinträchtigung durch die Entwässerung des "Parkbereichs" ist mangels Angabe konkreter Tatsachen unsubstantiiert und eine Verletzung nachbarlicher Rechte nicht glaubhaft gemacht (vgl. BayVGH, B.v. 22.12.2014 - 2 CE 14.2000 - juris Rn. 7). - VG Augsburg, 13.04.2015 - Au 4 E 15.441
Antrag auf vorläufige Baueinstellung und Nutzungsuntersagung (abgelehnt)
Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Nachbarantrag auf vorläufigen Rechtsschutz entfällt mit der Fertigstellung des Rohbaus, wenn der Nachbar nur eine Beeinträchtigung durch das Gebäude als solches, etwa weil es Abstandsflächen nicht einhält, vorläufig abwehren will (BayVGH, B.v. 22.12.2014 - 2 CE 14.2000 - juris Rn. 2;… BayVGH, B.v. 22.8.2014 - 9 CE 14.1132 - juris Rn. 13;… BayVGH, B.v. 26.1.2012 - 2 CE 11.2767 - juris Rn. 10). - VG München, 19.01.2015 - M 8 K 13.3986
Rücksichtnahmegebot bei grenzständiger Tiefgaragenein- und -ausfahrt
Dabei kann dahinstehen, ob sich das Gebot der Rücksichtnahme im vorliegenden Fall aus den Begriff des "Einfügens" des § 34 Abs. 1 BauGB oder aus § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 15 Abs. 1 BauNVO ableitet, da im Ergebnis dieselbe Prüfung stattzufinden hat (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 2 CS 13.1351 - juris RdNr. 4; B.v. 22.12.1014 - 2 CE 14.2000 - juris RdNr. 6).